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BaumeisterVAblV

Art 5

Verordnung zur Ablösung der Baumeisterverordnung

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.
(2) Baumeisterprüfungen werden weiterhin nach den bisher geltenden Vorschriften durchgeführt, wenn die Zulassung zur Prüfung vor dem 1. Oktober 1980 beantragt wird und die Voraussetzungen für die Zulassung im Zeitpunkt des Antrags erfüllt sind.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004190979

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0f981bab828b4893e725a1b0d9a12837218b293525001b11d455a0c874794f77

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