BaumeisterVAblV
Art 4
Verordnung zur Ablösung der Baumeisterverordnung
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004190979
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0f981bab828b4893e725a1b0d9a12837218b293525001b11d455a0c874794f77
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 156 GewOÜbergangsregelungen zu den §§ 34d und 34e
„Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 156 der Gewerbeordnung auch im Land Berlin.“