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BaugeräteFAusbV 1997

§ 2Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin

Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR103800997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c9e13910a33ae7de14d6ed2f2966f9ffe3ad9d67cd9c9c183a041ff41bd8c691

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