BauFordSiG
Erster Abschnitt Allgemeine Sicherungsmaßregeln
Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.7.2009 I 2436
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004490909
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 84e30ab409267684e7e1468e7d6bd0ee4836f147fac7ccffbbff95f4c62e0687