BAProNotFPrV
§ 8Prüfungsbereich „Führung und Zusammenarbeit“
- 1.
- Festlegen und Begründen von Kriterien für die Personalauswahl sowie Mitwirkung bei der Personalrekrutierung,
- 2.
- Planen und Steuern des Personaleinsatzes,
- 3.
- situationsgerechtes Anwenden von Führungsmethoden,
- 4.
- Planen und Organisieren der Berufsausbildung,
- 5.
- Fördern der beruflichen Entwicklung und Weiterbildung von Mitarbeitenden,
- 6.
- Anwenden von Methoden der Buchführung und Bilanzierung,
- 7.
- analytisches Überprüfen bestehender Arbeitsabläufe sowie Erstellen und Umsetzen von Vorschlägen und Konzepten zur Optimierung sowie
- 8.
- Anwenden von Präsentationstechniken.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0CD0A0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 66e21073dee4bc62ea606b646c752e147af7fed763312f13ae54d39c29e6ae2e