BAProNotFPrV
§ 5Prüfungsbereich „Familien- und Erbrecht sowie Internationales Privatrecht“
- 1.
- Entwerfen von Regelungen zum Güterrecht, zum Versorgungsausgleich und zum nachehelichen Unterhalt in vorsorgenden Eheverträgen sowie im Trennungs- und Scheidungsfall, auch in Fällen mit Auslandsbezug,
- 2.
- Entwerfen von Regelungen zur Partnerschaft nicht miteinander verheirateter Personen,
- 3.
- Entwerfen von Verfügungen von Todes wegen unter Berücksichtigung von Besonderheiten wie gesellschaftsvertraglichen Bindungen, Auslandsbezug, Patchwork-Familienkonstellationen oder sonstigen sozialrechtlichen Sachverhalten,
- 4.
- Erkennen und Berücksichtigen von rechtlichen Besonderheiten der Testamentsvollstreckung und der Vor- und Nacherbfolge bei der Vorbereitung und Abwicklung von Urkunden,
- 5.
- Vorbereiten und Abwickeln von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen sowie von Zuwendungsverzichts- und Erbschaftskaufverträgen,
- 6.
- Erfassen und Berücksichtigen der aktuellen rechtlichen Entwicklungen,
- 7.
- Anwenden der Bestimmungen des notariellen Berufsrechts und des Beurkundungsrechts sowie
- 8.
- Anwenden kostenrechtlicher Bestimmungen und Ermitteln von Geschäftswerten sowie Erstellen von Kostenberechnungen für komplexe Vorgänge einschließlich des Einzugs der Kosten unter Berücksichtigung der Fälligkeits- und Verjährungsvorschriften.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0CD0A0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 66e21073dee4bc62ea606b646c752e147af7fed763312f13ae54d39c29e6ae2e