(1) Die Präsidentin oder der Präsident stellt für jedes Jahr einen Wirtschaftsplan auf, der
1.
eine Vorschau-Gewinn- und -Verlustrechnung,
2.
eine Vorschau-Kapitalrechnung und
3.
einen Stellenplan
umfasst. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Bestandteil des Wirtschaftsplans ist auch eine im Einzelnen aufgeschlüsselte Zuordnung der Planaufwendungen und Planinvestitionen zu folgenden Bereichen:
1.
Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost gemäß § 26 Abs. 1 und 4,
2.
Erholungswerk Post Postbank Telekom e. V. gemäß § 26 Abs. 1 und 4,
3.
Betreuungswerk Post Postbank Telekom gemäß § 26 Abs. 1 und 4,
4.
Postbeamtenkrankenkasse gemäß § 26 Abs. 2 und §§ 26a bis 26k und
5.
übrige Aufgaben der Bundesanstalt.
Die Einzelheiten regelt die Satzung.
(3) Der Wirtschaftsplan bedarf der Genehmigung gemäß § 7 Abs. 1.
(4) Liegt bis zum Schluß eines Geschäftsjahres die Genehmigung des Wirtschaftsplans für das folgende Jahr nicht vor, so ist bis zum Inkrafttreten des Wirtschaftsplans die Präsidentin oder der Präsident ermächtigt, alle Ausgaben zu leisten, um den laufenden Betrieb der Bundesanstalt aufrecht zu erhalten, rechtlich begründete Verpflichtungen der Bundesanstalt zu erfüllen und begonnene Investitionen fortzuführen.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 16.7.2021 I 3372
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.