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BAföGZustV 2004

Schlussformel

Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland

Der Bundesrat hat zugestimmt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 19.10.2011 I 2098

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004200004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 713d137b61c8d7bb36ff61c704fb8da1fb2b41ebc00d99e9074c9742a09d3130

XML-Quelle beim Herausgeber