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BAföG-MedPflegbV

§ 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Ausbildungsförderung für Medizinalfachberufe und für Pflegeberufe

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Verordnung über die Ausbildungsförderung für Medizinalfachberufe vom 25. Mai 1995 (BGBl. I S. 768) sowie die Verordnung über die Ausbildungsförderung für soziale Pflegeberufe vom 30. August 1974 (BGBl. I S. 2157), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) geändert worden ist, außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR078700022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b6a7c0171ee229da65f3189214646b71117e7701fa7d06550782544306336ce9

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