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BABRiGeschwV 1978

§ 2

Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen

Im übrigen bleiben die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung unberührt und gelten entsprechend für diese Verordnung. Die in § 1 genannten Zeichen sind die der Straßenverkehrs-Ordnung.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 5.8.2009 I 2631

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR018240978

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 06d286332b874c19b0d828ef07f453e9af7e92d10c41f4df49f943eb32288d79

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