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BüroMKfAusbV

§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement

(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1.
wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in zehn Wahlqualifikationen mit einem zeitlichen Richtwert von jeweils fünf Monaten sowie
3.
wahlqualifikationsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen und Wahlqualifikationen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1.
Informationsmanagement anwenden,
2.
Informationsverarbeitung durchführen,
3.
bürowirtschaftliche Abläufe organisieren,
4.
Koordinations- und Organisationsaufgaben übernehmen,
5.
Kundenbeziehungen gestalten,
6.
Auftragsbearbeitung durchführen,
7.
Material und externe Dienstleistungen beschaffen,
8.
personalbezogene Aufgaben übernehmen und
9.
kaufmännische Steuerung durchführen.
(3) Es sind zwei der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen und im Ausbildungsvertrag festzulegen:
1.
Auftragsprozess steuern,
2.
Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen,
3.
kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen,
4.
Einkauf und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen,
5.
Marketing- und Vertriebsaktivitäten mitgestalten,
6.
personalwirtschaftliche Prozesse umsetzen,
7.
Assistenzaufgaben übernehmen,
8.
Öffentlichkeitsarbeit gestalten und Aufgaben des Veranstaltungsmanagements übernehmen,
9.
Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen und Recht anwenden oder
10.
Haushaltsmittel planen und bewirtschaften.
(4) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
4.
digitalisierte Arbeitswelt,
5.
Arbeitsorganisation und Informationsmanagement gestalten und
6.
Zusammenarbeit und Kommunikation gestalten.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-22-1-90 v. 11.12.2013 I 4125 (BüroMKfAusbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR03E0A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2b1129346bdc5ce602baeaaaa37bd1916fa314aaaebf07868f5790e82c32da81

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