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BÄOuaÄndG 2004

Art 8Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze

Die auf den Artikeln 3 und 4 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR177600004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e1b1d6cd8d78459cf0a57f8ec8429e272d400439b2c206849c86296bb281d449

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