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BäderFAngAusbV

§ 2Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe

Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR074000997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c5c75412dec1daf6fde46d3ac24b7a984877ec0af11f41c4c423390edc4c9b82

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