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AuswErlV

Anlage(zu § 1 Absatz 2)

Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 807 - 810)


Ort, Datum
Absender








Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln




Antrag/Anträge auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage übersende(n) ich/wir Ihnen den Antrag/die Anträge für folgende Personen mit der Bitte um weitere Veranlassung.








Unterschrift, (ggf. Stempel)












Ort, Datum
Absender








Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln




Antrag auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Erlaubnis zur Auswanderungsberatung.

Antragsbegründende Unterlagen habe ich diesem Antrag beigefügt:
☐Ja☐weitere Unterlagen sind noch nachzureichen
☐Nein
(Zutreffendes bitte ankreuzen)



Änderungen zu den genannten Daten sind unverzüglich zur Kenntnis zu bringen bzw. nachzureichen.








Unterschrift, (ggf. Stempel)









I. Personenbezogene Daten
Anrede (Titel, Frau, Herr):
Familienname:
Geburtsname:
Vorname(n):
Geschlecht:
Geburtsdatum:
Geburtsort/Land:
Staatsangehörigkeit(en):
Beruf(e):
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt:
Telekommunikationsdaten:
Telefon
E-Mail-Adresse (optional)
II. Geschäftsbezogene Daten
Hauptniederlassung (Adresse):
Zweigniederlassung (Adresse):
III. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Polizeiliches Führungszeugnis (Original)☐Ja☐Nein
Lebenslauf☐Ja☐Nein
Kopie des Personalausweises/Reisepasses☐Ja☐Nein
IV. Nachweis der Sachkunde
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Berufstätigkeit/ Berufserfahrung☐Ja☐Nein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
Auslandsaufenthalte☐Ja☐Nein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
Kenntnisse des einschlägigen deutschen Rechts (z. B. Sozialgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, etc…)☐Ja☐Nein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
Kenntnisse des einschlägigen ausländischen Rechts (insbesondere Einwanderungsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, etc…)☐Ja☐Nein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
Hinweis:
Gegebenenfalls können weitere Unterlagen gefordert werden.




Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR080500013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4a3e49a216937805b74154cd118e01647e9050fe741d7112e7f914b3eedb5590

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