Zum Gesetzesinhalt

AuslWBGDV 8

Achte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Verlängerung der Anmeldefrist)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002630954

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3b716d58d6548c6ce22875207517b92a9fcb0a1e55ba7a45d4f9547bf78df6ac

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis