Zum Gesetzesinhalt

AuslWBGDV 7

§ 3Inkrafttreten

Siebente Durchführungsverordnung (Stichtag) zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR015220953

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2d1fba58b33dfc4fda8eb6e64ebcbb7be28993fb1bfc88ed12bc970f869f4d78

XML-Quelle beim Herausgeber