Zum Gesetzesinhalt

AuslStreitkrNotWG

Art 1Zustimmung

Gesetz zu dem Notenwechsel vom 29. April 1998 über die Rechtsstellung der dänischen, griechischen, italienischen, luxemburgischen, norwegischen, portugiesischen, spanischen und türkischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland

(1) Dem Notenwechsel vom 29. April 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark, der Griechischen Republik, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich Norwegen, der Portugiesischen Republik, dem Königreich Spanien und der Republik Türkei über die Rechtsstellung ihrer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland und den Erklärungen zur Strafgerichtsbarkeit vom selben Tage sowie der Vereinbarten Niederschrift vom 5. Mai 1997 wird zugestimmt.
(2) Der Notenwechsel, die Erklärungen zur Strafgerichtsbarkeit und die Vereinbarte Niederschrift werden nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 3 G v. 19.9.2002 II 2482

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR050620999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 797064834b858c3bc25292fcb753ca75d7f770aed6a10fae567a7e7d05d40307

XML-Quelle beim Herausgeber