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AuslPflVG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 17.4.2024 +++)

(+++ zur Anwendung vgl. § 3 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 11.4.2024 I Nr. 119 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 9 Abs. 2 Satz 1 am 17.4.2024 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0770B0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d0705a9e73f722beb68ddffa5b9bf38e9e3314bc6ba4020127ff6ba8d9114020

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