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AusglZAV

§ 3Inkrafttreten

Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR155600020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 589b2c920c6a5e0567d08088a5bfb0bc21e8437dd52f510ce126df05c38bfe19

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