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AusbEignV 2009

Anlage 2(zu § 5) Muster

Ausbilder-Eignungsverordnung

( Fundstelle: BGBl. I 2009, 92 )
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
Herr/Frau .......................................................
geboren am ................................in .................................
hat am ................................die Prüfung
nach der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88)
mit folgenden Ergebnissen bestanden:
PunkteNote
1.Schriftlicher Prüfungsteil....................
2.Praktischer Prüfungsteil....................
Damit wurden die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des § 30 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen.
Ort/Datum
Unterschrift(en)
(Siegel der zuständigen Stelle)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008800009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2ac48e0971ab43f37214f7560349b9b72f9c236b70e197030b0ef9448a8d925d

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