Zum Gesetzesinhalt

AusbEignV 2009

Anlage 1(zu § 5) Muster

Ausbilder-Eignungsverordnung

( Fundstelle: BGBl. I 2009, 91 )
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
Herr/Frau ..........
geboren am ...........in ..........
hat am ..........die Prüfung
nach der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88)
bestanden.
Damit wurden die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des § 30 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen.
Ort/Datum ..........
Unterschrift(en) ..........
(Siegel der zuständigen Stelle)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008800009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2ac48e0971ab43f37214f7560349b9b72f9c236b70e197030b0ef9448a8d925d

XML-Quelle beim Herausgeber