Zum Gesetzesinhalt

AusbBerAufhV 5

§ 3Inkrafttreten

Fünfte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR026400011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 65139d3a778fd7c30d25f4a80e40966a646016ddcea685dc73eb26690e191fea

XML-Quelle beim Herausgeber