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AusbBerAufhV 5

§ 1Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Handschuhmacher und Handschuhmacherin

Fünfte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen

Die Anerkennung des Ausbildungsberufes des Handschuhmachers und der Handschuhmacherin wird aufgehoben.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR026400011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 65139d3a778fd7c30d25f4a80e40966a646016ddcea685dc73eb26690e191fea

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