Zum Gesetzesinhalt

AusbBerAufhV 2001

§ 3Inkrafttreten

Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR258700001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 94140b121ea0c6a3e89be2d6ce5c9e0fab4e38e0df2854816bdc312b3ffc0a37

XML-Quelle beim Herausgeber