AusbauBAusbV
§ 57Prüfungsbereich „Durchführen von Bodenbelagsarbeiten“
Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen
- 1.
- Messungen zur Feststellung der Belegreife zu unterscheiden,
- 2.
- Eigenschaften von Verlegematerialien zu unterscheiden und Verlegematerialien auszuwählen,
- 3.
- Reinigungs- und Einpflegemittel zu unterscheiden und auszuwählen,
- 4.
- Materialien und Verfahren zur Abdichtung zu unterscheiden und auszuwählen,
- 5.
- Verfahren zur Herstellung von Abdichtungen im Bereich von Rinnen, Abläufen und Durchdringungen zu beschreiben,
- 6.
- Konstruktionen für die Verlegung von Fliesen und Platten in Außenbereichen zu unterscheiden und auszuwählen,
- 7.
- Estricharten zu erkennen und zu beurteilen,
- 8.
- Dämmkonstruktionen nach Anforderungen zu unterscheiden sowie
- 9.
- Maßnahmen zur Sanierung und Instandsetzung von Bodenbelägen zu unterscheiden und auszuwählen.
Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 17.12.2024 I Nr. 425
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0B30D0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b8906e0fb7e577dff8b161c51c48dbd6db2babfb77c8b6216323ece2ea2c02a3