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AusbAnerkAufhV

§ 3Inkrafttreten

Verordnung über die Aufhebung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsberufen

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR131800996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f4b94325b8fb50507a9fcceb30beabc46ebb5f37012f290de0f6b20cf452b7c0

XML-Quelle beim Herausgeber