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AujeszkKrV

III. Schutzmaßregeln gegen die Aujeszkysche Krankheit bei anderen Tieren

Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 20.12.2005 I 3609;

Stand: geändert durch Art. 385 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004880980

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8cf1e52bd72645043f58688930619a7ea853987aa0898530cd1f8c9833a6d06a

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