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AUG§1Abs2Bek 8

Allgemeine Hinweise

Achte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 16. 3.1990 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004720990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f61e8b71604f99d6d13884c4cefd6e8f3d9bd9c23eb357a8b4db5edbe41d1c79

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