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AUG§1Abs2Bek 17

Allgemeine Hinweise

Siebzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 17.12.1993 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR204500993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9877124ee2dad0e1d7f16d8edc14c522ebd218acb135c2298c747c8d66e9a9cd

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