Zum Gesetzesinhalt

AUG§1Abs2Bek 17

Siebzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR204500993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9877124ee2dad0e1d7f16d8edc14c522ebd218acb135c2298c747c8d66e9a9cd

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis