AufsRatAbkCHEG
§ 7
- a)
- die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit,
- b)
- die Durchführung der Wahl der Arbeitnehmervertreter und der Abstimmung über den Widerruf der Bestellung eines Arbeitnehmervertreters,
- c)
- die Anfechtung der Wahl von Arbeitnehmervertretern und die Anfechtung der Abstimmung über den Widerruf der Bestellung eines Arbeitnehmervertreters.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 § 5 G v. 2.3.1974 I 469
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR202629957
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ba63fac88490757f4f822bbb94632b5a5e5d14e09fee9af50336020161b8ed41