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AufgÜbertrV OFD Düsseld

§ 3

Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Düsseldorf

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1972 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009460972

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 46868affe678c0ac04229edba5965a5d26b20845fb6d3e85c7aed873a77b0270

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