AtVfV
§ 5Inhalt der Bekanntmachung
Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes
- 1.
- darauf hinzuweisen, wo und wann der Antrag und die in § 6 Abs. 1 und 2 bezeichneten Unterlagen zur Einsicht ausgelegt sind; der erste und der letzte Tag der Auslegungsfrist sind anzugeben,
- 2.
- dazu aufzufordern, etwaige Einwendungen bei einer in der Bekanntmachung zu bezeichnenden Stelle innerhalb der Auslegungsfrist (§ 6 Abs. 1) vorzubringen; dabei ist auf die Rechtsfolgen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 hinzuweisen,
- 3.
- ein Erörterungstermin zu bestimmen oder darauf hinzuweisen, daß ein Erörterungstermin stattfinden und der Termin in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekanntgemacht werden wird,
- 4.
- darauf hinzuweisen, daß die Einwendungen in dem Termin auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden,
- 5.
- darauf hinzuweisen, daß die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch die öffentliche Bekanntmachung (§ 15 Abs. 3 Satz 2) ersetzt wird, wenn außer an den Antragsteller mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind.
- 1.
- einen Hinweis auf die UVP-Pflicht des Vorhabens,
- 2.
- die Art einer möglichen Entscheidung zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens,
- 3.
- erforderlichenfalls einen Hinweis auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung nach § 7a,
- 4.
- die Angabe, dass ein UVP-Bericht nach § 3 Absatz 2 vorgelegt wurde,
- 5.
- die Bezeichnung der entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen betreffend das Vorhaben, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen,
- 6.
- die Behörde, bei der weitere Informationen über das Vorhaben erhältlich sein werden und der Fragen übermittelt werden können.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 3.2.1995 I 180
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 16 V v. 11.12.2024 I Nr. 411
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR002800977
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 062c3bd1f19cdb92639987bdf150664415435f78989d96bba9ba70f60c2fed9d