ATDTeilnV
Allgemeine Hinweise
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 24.3.2015 +++)Die V wurde als Artikel 1 der V v. 11.3.2015 I 302 vom Bundesministerium des Innern mit Zustimmung des Bundesrates und auf Ersuchen der Länder Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 dieser V am 24.3.2015 in Kraft getreten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR030210015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 618875ffb918df842d84f1fa7d044e68ef0e27e8bf0e88bc011ba49eaa39e89d