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ATDTeilnV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Antiterrordatei berechtigter Polizeivollzugsbehörden

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 24.3.2015 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 11.3.2015 I 302 vom Bundesministerium des Innern mit Zustimmung des Bundesrates und auf Ersuchen der Länder Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 dieser V am 24.3.2015 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR030210015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 618875ffb918df842d84f1fa7d044e68ef0e27e8bf0e88bc011ba49eaa39e89d

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