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AsylVfGNG

Art 4Verweisung auf aufgehobene Vorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens

Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz außer Kraft treten oder aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011260992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2b8d6d55c88c71ebbb6c6755861fabc5023ed9d0cf16358a7a57ec633f7fdd97

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