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ASchulG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.1.2014 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR330600013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2574eaaeffccc248cf23993d02b69d47846e5e8d52325708a0e0818b5db22a71

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