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ArbZRG

Art 21Inkrafttreten und Ablösung

Gesetz zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts

Artikel 2 und Artikel 20 treten am 1. Januar 1995 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
1. bis 22.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR117000994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 911747f5bbf81ab243bce81aee1a23efa7bb2b5ef749bf22b892d76703dc113c

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