ArbSchG
§ 5Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- 1.
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
- 2.
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
- 3.
- die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
- 4.
- die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
- 5.
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
- 6.
- psychische Belastungen bei der Arbeit.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 22.12.2025 I Nr. 369
Sonst: Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 V v. 23.10.2013 I 3882 ist nicht ausführbar, da dieses G keine amtliche Inhaltsübersicht hat
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR124610996
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e77664995ad16591c28d6b6fba114cdc1597af792150055415c05c9ed24cfc66