ArbSchG
§ 13Verantwortliche Personen
- 1.
- sein gesetzlicher Vertreter,
- 2.
- das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person,
- 3.
- der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft,
- 4.
- Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse,
- 5.
- sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift verpflichtete Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 22.12.2025 I Nr. 369
Sonst: Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 V v. 23.10.2013 I 3882 ist nicht ausführbar, da dieses G keine amtliche Inhaltsübersicht hat
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR124610996
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e77664995ad16591c28d6b6fba114cdc1597af792150055415c05c9ed24cfc66