ArbGG
§ 5Begriff des Arbeitnehmers
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.7.1979 I 853, 1036;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 27.4.2026 I Nr. 119
Hinweis: Änderung durch Art. 7 G v. 20.5.2026 I Nr. 152 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR012670953
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8e4e8a2e124eff44d66460be764d4bd2f7b448537fe9697dae7825421afc6b80
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 92a HGB
„… dann als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie zu dem Personenkreis gehören, für den nach § 92a des Handelsgesetzbuchs die untere Grenze der vertraglichen Leistungen des Unternehmers festgesetzt werden kann, und wenn sie während der letzt …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (4)
- § 2 ArbSchGBegriffsbestimmungen
„… tnehmer, 2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, 3. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten, 4. Beamtinnen und Beamte, 5. Richterinnen …“
- § 2 InstitutsVergVBegriffsbestimmungen
„… arbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne dieser Verordnung sind alle Arbeitnehmer des Instituts gemäß § 5 Absatz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie alle natürlichen Personen, 1. deren sich das Institut beim Betreiben von Bankgeschäften oder bei der Erbringung v …“
- § 67 VwGO
„… Zusammenhang mit einem gegenwärtigen oder früheren Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern im Sinne des § 5 des Arbeitsgerichtsgesetzes stehen, einschließlich Prüfungsangelegenheiten. Die in Satz 5 genannten Bevollmächtigten müssen durch Personen mit der …“
- § 2 WpIVergVBegriffsbestimmungen
„… Mitarbeiter im Sinne dieser Verordnung sind alle Arbeitnehmer des Wertpapierinstituts im Sinne des § 5 Absatz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie alle natürlichen Personen, 1. derer sich das Wertpapierinstitut beim Betreiben von Wertpapierdienstleistungen, We …“