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AO1977§139bAbs13Bek 2024

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zum Zeitpunkt der Datenübermittlung nach § 139b Absatz 13 Satz 1 der Abgabenordnung

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 14.11.2024 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1610A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5d9fe70ae1a6b7183a99cc54b1081c947139e5f89bbfa47ca59da37644741341

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