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AnzV

Anlage 27

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

(Fundstelle: BGBl 2023 I Nr. 411, S. 82)
Anlage 27 der Anzeigenverordnung enthält Tabelle R 06.00.b mit dem Titel "Informationen zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle (II)“. In dieses Formular sind in den einzelnen Zellen Angaben zum Geschlechterverhältnis und zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle zu verschiedenen Zeiträumen vorzunehmen, die sich aus der Bezeichnung der einzelnen Zeilen ergeben.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 25.3.2026 I Nr. 81

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR324500006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f7a9f0e59fe15a8f68dba23bd910c92c2be63f34512256e127cbbe4669ddc8c8

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