(1) Die in § 4 genannten Bundesministerien werden zu den Sitzungen der Kommission eingeladen. Sitzungsunterlagen und Ergebnisprotokolle sind ihnen zuzuleiten. Ihren Vertretern ist auf Verlangen das Wort zu erteilen.
(2) Dem Umweltbundesamt ist Kenntnis von einer stattfindenden Sitzung zu geben. Es hat das Recht, zu den Sitzungen der Kommission Vertreter zu entsenden. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(3) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Kommission einzelne Mitglieder und ihre stellvertretenden Mitglieder mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben betrauen. In Ausnahmefällen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind und nicht auf Grund eigener Bewertung geklärt werden können, darf die Kommission externe Sachverständige hören, Gutachter beiziehen oder Untersuchungen durch Dritte vornehmen lassen.
(4) Die Kommission gibt dem Antragsteller bei Bedarf Gelegenheit zur Äußerung.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 123 V v. 19.6.2020 I 1328
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.