AMWHV
§ 12Personal in leitender und in verantwortlicher Stellung
- 1.
- Sicherstellung, dass die Produkte vorschriftsmäßig hergestellt und gelagert werden,
- 2.
- Genehmigung der Herstellungsanweisung nach § 13 Abs. 1 und Sicherstellung, dass diese eingehalten wird,
- 3.
- Kontrolle der Wartung, der Räumlichkeiten und der Ausrüstung für die Herstellung,
- 4.
- Sicherstellung, dass die notwendigen Validierungen der Herstellungsverfahren durchgeführt werden, und
- 5.
- Sicherstellung der erforderlichen anfänglichen und fortlaufenden Schulung des Personals, das im Bereich der Herstellung tätig ist.
- 1.
- Billigung oder Zurückweisung von Ausgangsstoffen, Verpackungsmaterial und Zwischenprodukten,
- 2.
- Genehmigung von Spezifikationen, Anweisungen zur Probenahme und von Prüfanweisungen nach § 14 Abs. 1 sowie Sicherstellung, dass diese eingehalten werden,
- 3.
- Sicherstellung, dass alle erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden,
- 4.
- Zustimmung zur Beauftragung sowie Überwachung der Analysenlabors, die im Auftrag tätig werden,
- 5.
- Kontrolle der Wartung, der Räumlichkeiten und der Ausrüstung für die Durchführung der Prüfungen,
- 6.
- Sicherstellung, dass die notwendigen Validierungen der Prüfverfahren durchgeführt werden, und
- 7.
- Sicherstellung der erforderlichen anfänglichen und fortlaufenden Schulung des Personals, das im Bereich der Prüfung tätig ist.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 12.5.2026 I Nr. 143
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR252310006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9114434e97719a7d088c6cbb02e92a4d53fc9106e3567799c8814e7ac696324e