AMVerkRV
Anlage 3(zu §§ 6, 7 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1 und § 8 Abs. 1 Nr. 4)
Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1.
- Im Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) aufgeführte, durch Krankheitserreger verursachte Krankheiten
- 2.
- Geschwulstkrankheiten
- 3.
- Krankheiten des Stoffwechsels und der inneren Sekretion, ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel und alimentäre Fettsucht
- 4.
- Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe, ausgenommen Eisenmangelanämie
- 5.
- organische Krankheiten
- a)
- des Nervensystems
- b)
- der Augen und Ohren, ausgenommen Blennorrhoe-Prophylaxe
- c)
- des Herzens und der Gefäße, ausgenommen allgemeine Arteriosklerose und Frostbeulen
- d)
- der Leber und des Pankreas
- e)
- der Harn- und Geschlechtsorgane
- 6.
- Geschwüre des Magens und des Darms
- 7.
- Epilepsie
- 8.
- Geisteskrankheiten, Psychosen, Neurosen
- 9.
- Trunksucht
- 10.
- Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts
- 11.
- Krankheiten des Lungenparenchyms
- 12.
- Wurmkrankheiten
- 13.
- Krankhafte Veränderungen des Blutdrucks
- 14.
- Ernährungskrankheiten des Säuglings
- 15.
- Ekzeme, Schuppenflechten, infektiöse Hautkrankheiten
- 1.
- Übertragbare Krankheiten der Tiere, ausgenommen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften nicht anzeigepflichtige ektoparasitäre und dermatomykotische Krankheiten
- 2.
- Euterkrankheiten bei Kühen, Ziegen und Schafen, ausgenommen die Verhütung der Übertragung von Euterkrankheiten durch Arzneimittel, die zum äußeren Gebrauch bestimmt sind und deren Wirkung nicht auf der Resorption der wirksamen Bestandteile beruht
- 3.
- Kolik bei Pferden und Rindern
- 4.
- Stoffwechselkrankheiten und Krankheiten der inneren Sekretionsorgane, ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel
- 5.
- Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe
- 6.
- Geschwulstkrankheiten
- 7.
- Fruchtbarkeitsstörungen bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 24.9.1988 I 2150; 1989 I 254;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 21.10.2020 I 2260
Sonst: Neufassung der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln für den Verkehr außerhalb der Apotheken 2121-50-1-8 (siehe: AMVerkZulV) und der Verordnung über den Ausschluß von Arzneimitteln vom Verkehr außerhalb der Apotheken 2121-50-1-9 (siehe: AMVerkAusV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR021050988
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5d9418db93ac47b0cb31c9228b6463b714d0faaef7a2eb335014994102c1f25f