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AMVerkRV

Anlage 3(zu §§ 6, 7 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1 und § 8 Abs. 1 Nr. 4)

Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

(Fundstelle: BGBl. I 1988, 2162;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
A. Krankheiten und Leiden beim Menschen
1.
Im Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) aufgeführte, durch Krankheitserreger verursachte Krankheiten
2.
Geschwulstkrankheiten
3.
Krankheiten des Stoffwechsels und der inneren Sekretion, ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel und alimentäre Fettsucht
4.
Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe, ausgenommen Eisenmangelanämie
5.
organische Krankheiten
a)
des Nervensystems
b)
der Augen und Ohren, ausgenommen Blennorrhoe-Prophylaxe
c)
des Herzens und der Gefäße, ausgenommen allgemeine Arteriosklerose und Frostbeulen
d)
der Leber und des Pankreas
e)
der Harn- und Geschlechtsorgane
6.
Geschwüre des Magens und des Darms
7.
Epilepsie
8.
Geisteskrankheiten, Psychosen, Neurosen
9.
Trunksucht
10.
Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts
11.
Krankheiten des Lungenparenchyms
12.
Wurmkrankheiten
13.
Krankhafte Veränderungen des Blutdrucks
14.
Ernährungskrankheiten des Säuglings
15.
Ekzeme, Schuppenflechten, infektiöse Hautkrankheiten
B. Krankheiten und Leiden beim Tier
1.
Übertragbare Krankheiten der Tiere, ausgenommen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften nicht anzeigepflichtige ektoparasitäre und dermatomykotische Krankheiten
2.
Euterkrankheiten bei Kühen, Ziegen und Schafen, ausgenommen die Verhütung der Übertragung von Euterkrankheiten durch Arzneimittel, die zum äußeren Gebrauch bestimmt sind und deren Wirkung nicht auf der Resorption der wirksamen Bestandteile beruht
3.
Kolik bei Pferden und Rindern
4.
Stoffwechselkrankheiten und Krankheiten der inneren Sekretionsorgane, ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel
5.
Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe
6.
Geschwulstkrankheiten
7.
Fruchtbarkeitsstörungen bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 24.9.1988 I 2150; 1989 I 254;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 21.10.2020 I 2260

Sonst: Neufassung der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln für den Verkehr außerhalb der Apotheken 2121-50-1-8 (siehe: AMVerkZulV) und der Verordnung über den Ausschluß von Arzneimitteln vom Verkehr außerhalb der Apotheken 2121-50-1-9 (siehe: AMVerkAusV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR021050988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5d9418db93ac47b0cb31c9228b6463b714d0faaef7a2eb335014994102c1f25f

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