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I.

Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für die Beamten des Bundes im Saarland

Die Bundesregierung wird ermächtigt, als Amtsbezeichnungen der in § 13 Abs. 1 und 5 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes bezeichneten Beamten des Bundes die Amtsbezeichnungen nach den Bundesbesoldungsordnungen A und B - Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 993) - festzusetzen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004600958

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 37a8a0ed3d06d130f7d5bbc71c351872875e0c1660b3622a0e52a01bde7a0c02

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