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AmtsbezSaarAnO

Eingangsformel

Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für die Beamten des Bundes im Saarland

Auf Grund des § 37 Abs. 1 des Deutschen Beamtengesetzes in der im Saarland geltenden Fassung in Verbindung mit § 13 Abs. 4 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 1011) ordne ich an:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004600958

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 37a8a0ed3d06d130f7d5bbc71c351872875e0c1660b3622a0e52a01bde7a0c02

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