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AMG

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 12.12.2005 I 3394;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 12.5.2026 I Nr. 143

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR024480976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fb5132dd00ff0c1c00f996482658f0d321896b9e2daf0a73163b1c5a0b0f46b8

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Inhaltsverzeichnis

§ 63h(weggefallen)§ 63iDokumentations- und Meldepflichten bei Blut- und Gewebezubereitungen und Gewebe§ 63jDokumentations- und Meldepflichten der behandelnden Person für nicht zulassungs- oder genehmigungspflichtige Arzneimittel für neuartige Therapien§ 63kAusnahmenElfter Abschnitt Überwachung§ 64Durchführung der Überwachung§ 65Probenahme§ 66Duldungs- und Mitwirkungspflicht§ 67Allgemeine Anzeigepflicht§ 67aDatenbankgestütztes Informationssystem§ 67bEU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen, EU-Kompendium der Gewebe- und Zellprodukte, Unterrichtungspflichten§ 68Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten§ 69Maßnahmen der zuständigen Behörden(XXXX) §§ 69a und 69b(weggefallen)Zwölfter Abschnitt Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz§ 70Anwendung und Vollzug des Gesetzes§ 71AusnahmenDreizehnter Abschnitt Einfuhr und Ausfuhr§ 72Einfuhrerlaubnis§ 72aZertifikate§ 72bEinfuhrerlaubnis und Zertifikate für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen§ 72cEinmalige Einfuhr von Gewebe oder Gewebezubereitungen§ 73Verbringungsverbot§ 73aAusfuhr§ 74Mitwirkung von ZolldienststellenVierzehnter Abschnitt Informationsbeauftragter, Pharmaberater§ 74aInformationsbeauftragter§ 75Sachkenntnis§ 76PflichtenFünfzehnter Abschnitt Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen§ 77Zuständige Bundesoberbehörde,Verordnungsermächtigung§ 77aUnabhängigkeit und Transparenz§ 78Preise§ 79Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten§ 80Ermächtigung für Verfahrens- und Härtefallregelungen§ 81Verhältnis zu anderen Gesetzen§ 82Allgemeine Verwaltungsvorschriften§ 83Angleichung an das Recht der Europäischen Union§ 83aRechtsverordnungen in bestimmten FällenSechzehnter Abschnitt Haftung für Arzneimittelschäden§ 84Gefährdungshaftung§ 84aAuskunftsanspruch§ 85Mitverschulden§ 86Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung§ 87Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung§ 88Höchstbeträge§ 89Schadensersatz durch Geldrenten§ 90§ 91Weitergehende Haftung§ 92Unabdingbarkeit§ 93Mehrere Ersatzpflichtige§ 94Deckungsvorsorge§ 94aÖrtliche ZuständigkeitSiebzehnter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften§ 95Strafvorschriften§ 96Strafvorschriften§ 97Bußgeldvorschriften§ 98EinziehungAchtzehnter Abschnitt Überleitungs- und ÜbergangsvorschriftenErster Unterabschnitt Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts§ 99Arzneimittelgesetz 1961§ 100§ 101§ 102§ 102a§ 103§ 104§ 105§ 105a§ 105b§ 106§ 107§ 108§ 108a§ 108b§ 109§ 109a§ 110§ 111§ 112§ 113(weggefallen)§ 114§ 115§ 116§ 117§ 118§ 119§ 120§ 121§ 122§ 123§ 124Zweiter Unterabschnitt (weggefallen)(XXXX) §§ 125 und 126(weggefallen)Dritter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes§ 127§ 128§ 129§ 130§ 131Vierter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Fünften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes§ 132Fünfter Unterabschnitt (weggefallen)§ 133(weggefallen)Sechster Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Transfusionsgesetzes§ 134Siebter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Achten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes§ 135Achter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes§ 136Neunter Unterabschnitt (weggefallen)§ 137(weggefallen)Zehnter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes§ 138Elfter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Ersten Gesetzes zur Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften§ 139Zwölfter Unterabschnitt (weggefallen)§ 140(weggefallen)Dreizehnter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes§ 141