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AltLandPflSchV

§ 1Anwendungsbereich

Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten von Hamburg und Niedersachsen

Diese Verordnung gilt für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den in Anlage 1 bezeichneten Gebieten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 20.6.2016 I 1373 mWv 24.6.2016

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR607510015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f078f58cbcae848f0310979b4806dead667ab12100c6ca076a1c141644f79319

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