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AFRG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 17. 6.2005 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 10.6.2005 I 1589 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 3 dieses G am 17.6.2005 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR158910005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a31cb85a39ce779da0150f4fe0d458d63cbd3cb2508884602f6029e83e6689d4

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